Information zur Gottesdienstordnung

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im September 2022 hatte Domkapitular Tenge über den Planungsstand zum Überpfarrlichen Personaleinsatz (ÜPE) im Schaumburger Land berichtet. Teilgenommen haben Gremienvertreter:innen und Mitarbeitende der Pfarreien St. Joseph, Stadthagen, St. Maria vom Hl. Rosenkranz, Bad Nenndorf, St. Marien, Bückeburg, St. Sturmius, Rinteln.

Für den Sommer 2023 ist vorgesehen, die Zuständigkeit des dann erweiterten ÜPE-Teams (mit dann nur noch 3 Geistlichen) auch auf die Pfarreien in Bad Nenndorf und Rinteln auszudehnen.

In Vorbereitung darauf, war bereits im Sommer 2021 ein gemeinsam erstellter Gottesdienstplan für die vier Pfarreien erprobt und ausgewertet worden, um erste Erfahrungen zu gewinnen: Wie kann eine Gottesdienstordnung für die Bedingungen aussehen, die ab Sommer 2023 zu erwarten sind?

Anstelle eines erneuten, vorgezogenen Gottesdienstexperimentes wurde nun im vorbereitenden Gottesdienstausschuss (GDA) der vier Pfarreien ein „gleitender Übergang“ ab Juni 2023 in eine neue Gottesdienstordnung vereinbart. Somit soll ein harmonischer Übergang geschaffen werden.

Hierzu wurde vereinbart, dass der Gottesdienstausschuss sich ab März 2023, in Zusammenarbeit mit den lokalen Gremien, mit der Aufstellung eines gemeinsamen Gottesdienstplanes für die vier Pfarreien beschäftigt, der zunächst den Zeitraum von Juni 2023 bis Jahresende umfassen wird.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie unterrichtet.

 

Im November 2022

Pfarrer Grabowski, Pfarrer Lerche, Pfarrer Wolowiec
und die Vertreter im GDA aus den vier Pfarreien St. Joseph, St. Maria,
St. Maria vom hl. Rosenkranz und St. Sturmius